Förderung und Differenzierung

Deutschförderung in Stufe 5 und 6

Vorbemerkung

In diesem Konzept wird der Förderunterricht in den Stufen 5 und 6 mit besonderem Augenmerk auf die sogenannte Lese- und Rechtschreibschwäche und die Erarbeitung einer flüssigen und verbundenen Handschrift thematisiert. Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Fach Deutsch Differenzierungsunterricht, dies bedeutet, dass in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in einer Unterrichtsstunde pro Woche eine weitere Lehrperson sowie ein weiterer Raum zur Verfügung stehen.

Grundsätzlich gilt dabei:

5.1: Im ersten Schulhalbjahr diagnostizieren wir Qualität und Art der Handschrift und das Schreibtempo.

5.2: Vor Beginn des zweiten Schulhalbjahr diagnostizieren wir eine Lese- und Rechtschreibschwäche bei auffallender Häufung von Rechtschreibfehlern im engeren Sinn.

Es gibt in der Mittelstufe immer eine Koppelung von Fördermaßnahmen auf der einen und von Verpflichtungen des Schülers oder der Schülerin auf der anderen Seite. Sollte dem Schüler/ der Schülerin ein Nachteilsausgleich in Form von Notenschutz gewährt werden, ist er/sie verpflichtet an Fördermaßnahmen teilzunehmen.

Die Lese- und Rechtschreibschwäche sollte bis zum Ende der Mittelstufe überwunden werden, die Fördermaßnahmen sollen mit dem Eintritt in die gymnasiale Oberstufe beendet sein.

Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses“ vom 19.8.2011, § 37 bis 44.

Erstes Schulhalbjahr Stufe 5: Schwerpunkt Handschrift

Ziel: Entwicklung einer flüssigen (verbundenen) und lesbaren Handschrift

Die Förderung findet im Rahmen des Differenzierungsunterricht statt. Mit allen Lernenden unternehmen wir zu Beginn des Schulhalbjahres eine Diagnose, anhand derer wir erkennen mit welcher Handschrift und in welchem Tempo geschrieben wird. Das Einüben einer verbundenen Schreibschrift (Schulausgangsschrift oder Lateinische Ausgangsschrift) startet mit allen Schülerinnen und Schülern. Lernende, die eine zügige und gut leserliche Druckschrift schreiben, dürfen diese beibehalten.

Im Anschluss an die Eingangsphase werden nur noch die Lernenden mit größeren Problemen in der Handschrift gefördert. Die Förderung erfolgt nach dem Konzept von M.-A. Schulze Brüning1. Dazu gehört auch die kontinuierliche Arbeit in einem Übungsheft2.

Besonderes Augenmerk liegt auf der Schreibung des kleinen „e“ und „r“, des Einhaltens der Liniatur und der deutlichen Differenzierung in kleine und große Buchstaben.

Übergang von Schulhalbjahr 5.1 zu 5.2: Schwerpunkt Rechtschreibförderung

Im Verlauf des ersten Schulhalbjahres erfolgt eine qualitätive Fehlerdiagnose (DRT5), um Lernende mit Förderbedarf zu ermitteln und den Kindern eine individuelle Rückmeldung über Problembereiche in der Rechtschreibung geben zu können

Eine Rechtschreib- und Leseförderung erhalten alle Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Deutsch-Differenzierungsunterricht. So wird allen Lernenden die Möglichkeit gegeben, ihre Arbeiten (Diktate und Aufsätze) im Differenzierungsunterricht vor der Korrektur durch die Lehrperson nachzukorrigieren und dadurch die Arbeit mit dem Wörterbuch einzuüben, sowie die Notwendigkeit einer Selbstkorrektur und Überarbeitung der eigenen Texte zu erlernen.

Lernende, die Defizite aufweisen, welche aber voraussichtlich bis Ende der Klasse 6 behoben werden können, arbeiten mit den Heften „Richtig schreiben – aber sicher! 1-3“ (Klett- Verlag) und erhalten zusätzliche Unterstützung im Differenzierungsunterricht, u.a. durch die regelmäßige Kontrolle ihrer Arbeit in den Heften durch die Differenzierungslehrerin/-lehrer.

Lernende, die so erhebliche Defizite, aufweisen, dass eine Behebung in den Stufen 5 und 6 nicht erreichbar scheint, erhalten auf Antrag der Eltern, nach Genehmigung durch die Klassenkonferenz und unterstützt durch einen individuellen Förderplan einen Nachteilsausgleich in Form von Notenschutz, der im Zeugnis vermerkt wird. Bedingung für den Notenschutz ist, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Klassenarbeiten zu einem gesonderten Zeitpunkt nachkorrigieren. Über die Genehmigung wird in der Notenkonferenz für die Halbjahreszeugnisse entschieden, Anträge der Deutschlehrerinnen sollten bis dahin vorliegen. Der Notenschutz kann für die Fächer Deutsch oder weitere Fächer beschlossen werden.