LMF-Bücherei

LMF steht für Lernmittelfreiheit, die laut § 153, Abs. 1, 2 und 3 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) an hessischen Schulen gilt. In Hessen werden Schülerinnen und Schülern Lernmittel (Schulbücher …) vom Land unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Die Öffnungszeiten im Schuljahr 2023/2024, 1. Hbj

  • Montag 2. Std. (09:05 – 10:05 Uhr)
  • Donnerstag 3. Std. (10:25 – 11:25 Uhr)

In Ergänzung zum Digitalpakt hat das Land Hessen im Rahmen der Bildungsgerechtigkeit Laptops für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt. Die Geräte können in der LMF ausgeliehen werden. Bitte bringen sie den ausgefüllten und unterschriebenen Leihvertrag in doppelter Ausfertigung zur Ausleihe mit. Den benötigten Ausleihvertrag finden sie im Schulportal (Dokumente/IT-Anleitungen).

Die Schulbücher werden in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Zur Ausleihe wird der Schülerausweis benötigt, um die entsprechenden Bücher den Schülerinnen und Schülern richtig zuordnen zu können.

Die Schülerinnen/Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte sollten nach dem Erhalt der Schulbücher den Namen und die Klassenstufe in das Buch schreiben, ggf. das Buch einbinden und den Zustand der Bücher zu kontrollieren. Schulbücher mit Mängeln können innerhalb von 14 Tagen umgetauscht werden.

Die Schulbuchrückgabe erfolgt am Ende des Schuljahres. Es wird im Rahmen eines sozialen Miteinander erwartet, dass die Schulbücher in einem ordentlichen Zustand und vollständig an die Lernmittelverwaltung zurückgegeben werden.

Für eventuelle Beschädigungen oder Verluste von Schulbüchern muss gegebenenfalls aufgekommen werden. Schulbücher, die nicht wieder auffindbar oder auch so stark beschädigt sind, dass eine weitere Ausleihe nicht mehr möglich ist, müssen ersetzt werden.

Rüdiger Frölich

Ruediger.froelich<AT>schule.hessen.de