Deutsch

Von Rotkäppchen bis Faust – Ziel des Deutschunterrichts ist die Befähigung der Schülerinnen und Schüler deutschsprachige Literatur zu lesen und zu verstehen, außerdem zusammenhängende, schlüssige und sprachlich adäquate Texte zu verfassen sowie auf bildungssprachlichem Niveau Gespräche zu führen.

Die Auseinandersetzung mit literarischen Texten und Medien möchten wir gerne kreativ, abwechslungsreich und eng verzahnt mit der Weiterentwicklung der Schreibkompetenz und dem Kompetenzbereich „Sprechen und Zuhören“ gestalten, etwa mit einer Klassenanthologie selbstproduzierter Märchen in Klasse 5, einem Balladenabend in Klasse 7 oder mit Buchvorstellungen in allen Jahrgängen. Gerne besuchen wir – vor allem in der Oberstufe – Inszenierungen der gelesenen Werke oder Autorenlesungen, die auch gelegentlich in unserer Schulbibliothek stattfinden. Zu unserer Förderung der Lesekompetenz und Lesemotivation gehört aber auch die Teilnahme an regionalen Wettbewerben und Projekten wie dem Vorlesewettbewerb des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels in Klasse 6 oder dem F.A.Z.-Projekt „Meine Zeitung“. Hierbei lesen die Schülerinnen und Schüler täglich Zeitungsartikel, denn auch das Lesen nichtliterarischer Texte nehmen wir genau in den Blick, um das Lesen als Schlüsselkompetenz für das erfolgreiche Lernen in allen textbasierten Fächern zu fördern.

Zu den weiteren Kompetenzbereichen des Deutschunterrichts gehören neben dem Lesen, Schreiben und Sprechen auch der Bereich „Sprache und Sprachgebrauch untersuchen und reflektieren“. So werden bspw. in den Stufen 5-7 das Thema Grammatik, aber auch die Rechtschreibung als Teil der Schreibkompetenz noch schwerpunktmäßig behandelt. Wer dabei im Bereich der Orthographie einen größeren Förderbedarf hat, erhält eine zusätzliche Unterstützung (siehe Unterseiten „Nachteilsausgleich bei LRS“ und „Förderung und Differenzierung“). Aber auch die Erarbeitung einer flüssigen und verbundenen Handschrift ist in Klasse 5 ein wichtiges Thema (siehe „Förderung und Differenzierung“).

Schülerinnen und Schüler, die aus einer Intensivklasse oder aus dem Ausland bzw. aus einer nichtdeutschsprachigen Schule kommen und einen Förderbedarf v. a. in den Bereichen Grammatik und Wortschatz haben, besuchen den klassen- und stufenübergreifenden Förderkurs DaZ.

Und wen es in der Mittelstufe „gepackt“ hat, kann das Fach Deutsch in der Oberstufe als Leistungskurs wählen. Aber gleichgültig, ob im Leistungskurs oder Grundkurs: Alle Schüler*Innen legen im Fach Deutsch obligatorisch ihre Abiturprüfung ab.

Zum Gesamtsprachförderkonzept

Nicht Gegenstand dieser Hinweise ist der Nachteilsausgleich bei generellen Beeinträchtigungen von Schülern, z.B. bei Gehörlosigkeit, ADHS, Autismus, Sehschwäche, Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen.

Für das Fach Mathematik gibt es in der Mittelstufe keinen Nachteilsausgleich.

  • Lernende, die so erhebliche Defizite aufweisen, dass eine Behebung in den Stufen 5 und 6 nicht erreichbar scheint, erhalten auf Antrag der Eltern, nach Genehmigung durch die Klassenkonferenz und unterstützt durch einen individuellen Förderplan einen Nachteilsausgleich in Form von Notenschutz, der im Zeugnis vermerkt wird. Bedingung für den Notenschutz ist, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Klassenarbeiten zu einem gesonderten Zeitpunkt nachkorrigieren. Über die Genehmigung wird in der Notenkonferenz für die Halbjahreszeugnisse entschieden, Anträge der Deutschlehrerinnen sollten bis dahin vorliegen. Der Notenschutz kann für die Fächer Deutsch oder weitere Fächer beschlossen werden.
  • Die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe wird ab einem Fehlerquotienten 2,0 in Deutschklausuren durch die Deutschlehrerin bzw. den Deutschlehrer überprüft. Bei der Berechnung dieses Fehlerquotienten werden ausschließlich Rechtschreibfehler (R) gezählt. Fehler aus dem Bereich Zeichensetzung (Z), Grammatik (G), Ausdruck (A) und Satzbau (Sy) fallen nicht darunter.
  • Um Nachteilsausgleich zu erhalten, müssen die Eltern zu Beginn der E-Phase einen begründeten Antrag an die Deutschlehrerin/ den Deutschlehrer stellen.
  • Für den Antrag an das Schulamt müssen zudem einige Klausuren beigelegt werden sowie eine mehrheitliche Befürwortung der den Schüler/ die Schülerin unterrichtenden Lehrer im Rahmen einer Konferenz und ein begründetes Schreiben des Deutschlehrers, warum in diesem besonderen Fall Nachteilsausgleich weiterhin für notwendig erachtet wird. Der Deutschlehrer/ die Deutschlehrerin leitet den Antrag über die Schulleitung an das Schulamt weiter.
  • Über die Form des Nachteilsausgleichs entscheidet nach Genehmigung die Schule. In der Regel wird verlängerte Korrekturzeit statt Notenschutz gewährt.
  • Für den Nachteilsausgleich gelten folgende Bedingungen: Der Schüler/ die Schülerin erhält 30 Minuten zusätzliche Korrekturzeit in den betreuten Nachteilsausgleichsstunden und unter Zuhilfenahme von Wörterbüchern. Korrigiert wird mit einem extra Stift (grün), der von der Schule bereitgestellt wird. Der Fehlerquotient wird dann anhand der vom Schüler/ der Schülerin korrigierten Fassung berechnet.
  • Nachteilsausgleich in der Oberstufe gilt für alle Klausuren, in denen längere Texte auf Deutsch verfasst werden müssen, also in der Regel mindestens auch für Klausuren des Fachbereichs II.